Im Leserauftrag beim Umweltamt nachgefragt…
Im Zusammenhang mit den in Laubegast am 28. Februar und 10. März durch das Umweltamt durchgeführten Veranstaltungen zur „Vorlage zum Schutz vor Hochwasser der Elbe in Dresden-Ost“ sind bei Einwohnern an beiden Elbufern viele Fragen offen. Vor allem sorgen sich Anlieger wegen der Hochwasserschutz-Mauer mit einem stationären Sockel und aufgesetzten mobilen Schutzwänden am Laubegaster Ufer. Desweiteren wird die Funktion des dortigen Altelbarmes als Überschwemmungsgebiet mit einer Strömung parallel zur Elbe eingefordert. Dieter Fischer fragte beim Umweltamt nach.
Elbhang-Kurier: Wie wirkt sich diese Schutzwand auf die gegenüberliegende Elbseite und die elbaufwärts gelegenen Ortschaften aus?
Umweltamt: Eine lokale Verbesserung des Hochwasserschutzes zu Lasten anderer Gebiete ist aus Sicht der Landeshauptstadt Dresden auszuschließen. Die vorliegende Konzeption zum Hochwasserschutz im linkselbischen Dresdner Osten beinhaltet daher Untersuchungen zu den hydraulischen Auswirkungen der möglichen Schutzmaßnahmen. Hierfür wurde ein durch das Institut für Wasserbau und Technische Hydromechanik der TU Dresden erstelltes, fachlich anerkanntes zweidimensionales hydraulisches Modell für den Elbstrom im Bereich Dresden eingesetzt. Mithilfe dieses Modells wurden die Wasserstandsdifferenzen zwischen dem Istzustand und dem Planzustand bei Umsetzung aller untersuchten Hochwasserschutzmaßnahmen ermittelt. Entsprechend dem vorliegenden Gutachten verursachen die untersuchten Maßnahmen keine bzw. nur geringe Änderungen der Wasserspiegellagen (±5cm, Bereich der Modellgenauigkeit).
Die Hochwasserschutzmaßnahme Laubegast hat gemäß diesen Untersuchungen keinen relevanten Einfluss auf den Wasserspiegel und somit auf den Hochwasserabfluss in der Elbe. Durch Umsetzung der vorgeschlagenen Hochwasserschutzmaßnahmen für das Gebiet von Zschieren bis Tolkewitz ist gemäß o. g. Untersuchungen keine Vergrößerung der Überflutungsgefahr der Siedlungsbereiche zwischen Pillnitz und Loschwitz zu erwarten. Die bislang vorliegenden Untersuchungen weisen den Stand einer Machbarkeitsstudie auf. Für den Standort Laubegaster Ufer stellt die Errichtung einer teilstationären Hochwasserschutzanlage mit mobilen Aufsätzen eine nach fachlicher Einschätzung mögliche Variante dar. Eine konkrete Ingenieurplanung incl. Variantenuntersuchung zur baulichen Ausbildung der Hochwasserschutzanlagen und Ableitung einer technischen Vorzugslösung liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor.
Wie werden die städtebaulichen und ästhetischen Belange mit dem stationären Sockel im Denkmalschutz- und Welterbegebiet erfüllt?
Für die künftige Planung einer solchen Anlage stellen die städtebaulich-ästhetischen, ebenso wie die wasser-, landschafts-, natur- und denkmalschutzrechtlichen und andere Standortbedingungen zwingend zu beachtende Belange dar. Diesen wird durch die Beauftragung von Fachplanern und -gutachtern sowie die Hinzuziehung der diese Belange vertretenden Institutionen und Ämter Rechnung getragen. Das Umweltamt kann hierbei auf umfangreiche Erfahrungen aus der Realisierung des Hochwasserschutzes im Bereich der Dresdner Altstadt zurückgreifen.
Was nützt eine Schutzwand am Laubegaster Ufer, wenn damit an anderer Stelle wichtiger Retentionsraum verloren geht, wie am Altelbarm schon des öfteren passiert und mit der Abriegelung durch die Schutzwand weiter zu befürchten ist? Warum enthält die Konzeption nicht Maßnahmen, dem Fluss künftig wieder mehr Raum zu geben?
Für die Errichtung von Hochwasserschutzanlagen ist die Durchführung wasserrechtlicher Verfah-ren erforderlich. Als Voraussetzung der Genehmigungsfähigkeit der wasserbaulichen Anlagen ist u. a. nachzuweisen, dass verloren gehender Retentionsraum ausgeglichen wird. Im Interesse der zügigen Verbesserung des Hochwasserschutzes für die Einwohner des besonders hochwassergefährdeten Dresdner Ostens beauftragte der Stadtrat das Umweltamt mit der Erarbeitung der o. g. Konzeption zum Schutz der bebauten Bereiche von Zschieren bis Tolkewitz vor Hochwasser der Elbe. Diese Untersuchung liegt vor und wurde in den Bürgerversammlungen vom 28. Februar und 10. März 2008 vorgestellt. Grundsätzlich zuständig für Ausbau und Unterhaltung von Hochwasserschutzanlagen an der Elbe ist der Freistaat Sachsen, vertreten durch die Landestalsperrenverwaltung (LTV). Dieser obliegt auch die Durchführung und Koordinierung überregionaler Maßnahmen wie Erschließung von Polderflächen und Auenrevitalisierung, die die Zuständigkeit und den Wirkungsrahmen einer Kommune übersteigen.
Wie wird die qualifizierte und zeitnahe Beteiligung betroffener Bürger in allen Hochwasserschutz-Planungsphasen durch die Verwaltung gewährleistet?
Das Umweltamt bedient sich zahlreicher bewährter Instrumente (Faltblätter, Umweltbericht, Pressemitteilungen, Bürgerversammlungen, Internetauftritt, Themenstadtplan, Bannerausstellungen, etc.), um eine umfassende Information der Öffentlichkeit sicherzustellen. Darüber hinaus ist die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form zahlreicher gesetzlicher Regelungen (z. B. Beteiligung der Betroffenen und der Träger öffentlicher Belange, öffentliche Auslegung und Einwendungsfristen im Rahmen von Genehmigungsverfahren, Beteiligung der Ortsbeiräte und Ortschaftsräte, …) rechtsverbindlich vorgeschrieben.