Hochwasserschutzkonzept Dresdner Osten

Im Leserauftrag beim Umweltamt nachgefragt…

Im Zusammenhang mit den in Laubegast am 28. Februar und 10. März durch das Umweltamt durchgeführten Veranstaltungen zur „Vorlage zum Schutz vor Hochwasser der Elbe in Dresden-Ost“ sind bei Einwohnern an beiden Elb­ufern viele Fragen offen. Vor allem sorgen sich Anlieger wegen der Hochwasserschutz-Mauer mit einem stationären Sockel und aufgesetzten mobilen Schutzwänden am Laubegaster Ufer. Desweiteren wird die Funktion des dortigen Alt­elbarmes als Überschwemmungsgebiet mit einer Strö­­­­­­­­mung parallel zur Elbe eingefordert. Dieter Fischer fragte beim Umweltamt nach.

Laubegaster Ufer mit Hochwasserschutz-Mauer? Foto: J. Dose

Laubegaster Ufer mit Hochwasserschutz-Mauer?
Foto: J. Dose

Elbhang-Kurier: Wie wirkt sich diese Schutzwand auf die gegenüberliegende Elbseite und die elbaufwärts gelegenen Ortschaften aus?

Umweltamt: Eine lokale Verbesserung des Hoch­­wasserschutzes zu Lasten anderer Gebiete ist aus Sicht der Landeshauptstadt Dresden aus­­­­zu­schlie­ßen. Die vorliegende Konzeption zum Hochwasserschutz im linkselbischen Dresdner Osten be­inhaltet daher Untersuchungen zu den hydraulischen Auswirkungen der mög­­lichen Schutzmaßnahmen. Hier­für wurde ein durch das Institut für Wasserbau und Technische Hydromechanik der TU Dresden erstelltes, fachlich anerkanntes zweidimensionales hydraulisches Mo­dell für den Elbstrom im Bereich Dresden eingesetzt. Mithilfe dieses Modells wurden die Wasserstandsdifferenzen zwischen dem Istzustand und dem Planzustand bei Umsetzung aller untersuchten Ho­chwas­ser­schu­tzmaßnahmen ermittelt. Entsprechend dem vorliegenden Gutachten verursachen die untersuchten Maßnahmen keine bzw. nur geringe Änderungen der Wasserspiegellagen (±5cm, Be­reich der Modellgenauigkeit).

Die Hochwasserschutzmaßnahme Laubegast hat gemäß diesen Untersuchungen keinen relevanten Einfluss auf den Wasserspiegel und somit auf den Hochwasserabfluss in der Elbe. Durch Umsetzung der vorgeschlagenen Hochwas­ser­sch­u­tz­­maß­nahmen für das Gebiet von Zschieren bis Tolkewitz ist gemäß o. g. Untersuchungen keine Vergrößerung der Überflutungsgefahr der Siedlungsbereiche zwischen Pillnitz und Loschwitz zu erwarten. Die bislang vorliegenden Untersuchungen weisen den Stand einer Machbarkeitsstudie auf. Für den Standort Laubegaster Ufer stellt die Errichtung einer teilstationären Hoch­wasserschutzanlage mit mo­bilen Aufsätzen eine nach fachlicher Einschätzung mögliche Variante dar. Eine konkrete Ingenieurplanung incl. Varianten­­untersuchung zur baulichen Ausbildung der Hochwasserschutzanlagen und Ableitung einer technischen Vorzugslösung liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor.

Wie werden die städtebaulichen und ästhetischen Belange mit dem stationären Sockel im Denkmalschutz- und Welterbegebiet erfüllt?

Für die künftige Planung einer solchen Anlage stellen die städtebaulich-ästhetischen, ebenso wie die wasser-, landschafts-, natur- und denkmalschutzrechtlichen und an­dere Standortbedingungen zwingend zu beachtende Belange dar. Diesen wird durch die Beauftragung von Fachplanern und -gutachtern sowie die Hinzuziehung der diese Belange vertretenden Institutionen und Ämter Rechnung getragen. Das Um­weltamt kann hierbei auf um­fangreiche Erfahrungen aus der Rea­lisierung des Hochwasserschutzes im Bereich der Dresdner Altstadt zurückgreifen.

Was nützt eine Schutzwand am Laubegaster Ufer, wenn damit an anderer Stelle wichtiger Retentionsraum verloren geht, wie am Altelbarm schon des öfteren passiert und mit der Abriegelung durch die Schutz­wand weiter zu befürchten ist? Warum enthält die Konzeption nicht Maßnahmen, dem Fluss künftig wieder mehr Raum zu geben?

Für die Errichtung von Hochwasserschutzanlagen ist die Durchführung wasserrechtlicher Verfah-ren erforderlich. Als Voraussetzung der Genehmigungsfähigkeit der was­serbaulichen Anlagen ist u. a. nachzuweisen, dass verloren ge­hender Retentionsraum ausgeglichen wird. Im Interesse der zügigen Verbesserung des Hochwasserschutzes für die Einwohner des besonders hochwassergefährdeten Dresdner Ost­ens beauftragte der Stadtrat das Umweltamt mit der Erarbeitung der o. g. Konzeption zum Schutz der be­bauten Bereiche von Zschieren bis Tolkewitz vor Hochwasser der Elbe. Diese Untersuchung liegt vor und wurde in den Bürgerver­sammlungen vom 28. Februar und 10. März 2008 vorgestellt. Grund­sätzlich zuständig für Ausbau und Unterhaltung von Hochwasser­schutz­anlagen an der Elbe ist der Freistaat Sachsen, vertreten durch die Landes­­talsperrenverwaltung (LTV). Dieser obliegt auch die Dur­ch­führung und Koordinierung üb­er­regionaler Maß­nahmen wie Er­­­­­schließung von Polderflächen und Auenrevitalisier­ung, die die Zu­ständigkeit und den Wirkungsrahmen einer Kommune übersteigen.

Wie wird die qualifizierte und zeitnahe Beteiligung betroffener Bürger in allen Hochwasserschutz-Planungsphasen durch die Ver­waltung gewährleistet?

Das Umweltamt bedient sich zahlreicher bewährter Instrumente (Falt­­­­­­blätter, Umweltbericht, Pressemitteilungen, Bürgerversammlungen, Internetauftritt, Themenstadtplan, Ban­­­­­­­­nerausstellungen, etc.), um eine umfassende Information der Öffen­t­­­­­­­lichkeit sicherzustellen. Darüber hinaus ist die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form zahl­­­­­­reicher gesetzlicher Regelungen (z. B. Beteiligung der Betroffenen und der Träger öffentlicher Be­lange, öffentliche Auslegung und Einwendungsfristen im Rahmen von Genehmigungsverfahren, Be­teiligung der Ortsbeiräte und Ortschaftsräte, …) rechtsverbindlich vorgeschrieben.

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