Wieviel Bürgerbeteiligung kann eine Verwaltung ertragen? In dieser Ausgabe sind mehrere Beispiele zu finden. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Hochwasserschutz (S. 9) erstritten die Laubegaster. Das Umweltamt hatte erhebliche Mehrarbeit, kann aber jetzt mit breiter Zustimmung die Planungen beauftragen.
Der Kampf einer Blasewitzer Bürgerinitiative gegen die Demontage von Gaslaternen fand einen ungewöhnlichen Verlauf (S. 19). Er verlief nicht im Sande, wie so mancher andere, sondern die Initiatoren fanden zur ersten Einwohnerfragestunde des Stadtrates Gehör. Jetzt wurden fraktionsübergreifende Anträge eingereicht, die neuen „Gewerbegebietsleuchten“ wieder zu entfernen.
Ganz anders verlief die Verschließung des Parks in Pillnitz als administrativer Akt des Freistaates – der Bürger als Feind. Die Pillnitzer wehrten sich (bisher) erfolglos. Zum Elbhangfest wurde der Festumzug an einem eigens errichteten Eingangstor mit hintersinnigem Humor aufgehalten (Fotos: http://bildarchiv.elbhang-photo-galerie.de). Ein satirisches Puppenspiel gab es vom Niederpoyritzer Puppentheater (S. 7).
Bestimmt nicht jeder Vorgang muss durch Bürgerbeteiligung begleitet werden. Dieser Aufwand kann von keiner Verwaltung geleistet werden. Aber dort, wo „Sprengkraft“ lauert, sollte man sie wagen. So gab es massive Proteste um die Vorlage zur Fortschreibung der Schulnetzplanung. Im Ortsbeirat Loschwitz nahm man sie zweimal nur zur Kenntnis, ohne ihnen zuzustimmen. Kurz vorm Stadtratsbeschluss wurde eine Lösung im Ausschuss Allgemeine Verwaltung für die Hosterwitzer Grund- und Mittelschule gefunden. Ein Kompromiss, der beiden Schulen eine Chance einräumt – allerdings zu Lasten der Grundschule, die umziehen muss. Der Vorschlag wurde nicht mit den Eltern und nicht mit den Lehrern diskutiert. Niemand wurde in diesem Verfahren „mitgenommen“ und so gibt es jetzt auch gegen diesen Beschluss erheblichen Widerstand (S. 2).