Elbuferparkplatz auch in Blasewitz umstritten

Das Für und Wider über einen regulären Parkplatz am Blasewitzer Elbufer im Bereich des Blauen Wunders wird seit Jahren (mindestens seit 2008) diskutiert. Auf diesen offenbar unverständlich langen, scheinbar endlosen Planungszeitraum wiesen die Befürworter des Parkplatzes auf einer Bürgerversammlung am 3. Februar im Ortsamt Blasewitz hin.

Blick auf ein (noch autofreies) Loschwitzer Elbufer. Foto: Claudia Blome

Blick auf ein (noch autofreies) Loschwitzer Elbufer.
Foto: Claudia Blome

Der Vorwurf richtete sich vor allem an das Stadtplanungsamt, das zu diesem Diskussionsabend mit fünf kompetenten Mitarbeitern erschienen war. Diese verwiesen auf die Kompliziertheit, aber auch auf die Korrektheit des bisherigen Planungsverfahrens, das letztlich etwa 70 Parkstellflächen vorsieht. Der (vorläufige) Parkplatz-Bebauungsplan liegt noch bis zum 7. März auch im Ortsamt Blasewitz (Zimmer 021) zur Einsicht und schriftlichen Stedllungnahme aus.

Die Planung und etwaige Realisierung muss verbindlich europäische, bundesdeutsche, freistaatliche und städtische Vorgaben berücksichtigen, die sich auf den Landschaftsschutz, (LSG), auf den Vogelschutz, auf Hochwasserprobleme, auf das Flora-Fauna-Habitat (FFH), auf den Denkmalschutz und auf den Schallschutz beziehen. Bisher liegen nur zwei schalltechnische Gutachten vor, sodass weder für das Stadtplanungsamt noch für den Stadtrat Entscheidungsmöglichkeiten gegeben sind.

Auf diese rechtlichen (aber auch existentiellen) Gegebenheiten wiesen die „Gegner“ des Parkplatzprojektes hin (die sich in der Versammlung zahlenmäßig mit den Befürwortern die Waage hielten); sie betonten mehrfach auch die kulturhistorische, stadtplanerische und ökologische Bedeutung des hier in Frage stehenden Landschaftsschutzgebietes, während die Parkplatzbefürworter die Interessen der Gewerbetreibenden (insbesondere der Gastronomen) und der Schillerplatz-Marktbesucher betonten.

Sie warfen den Parkplatzgegenern vordergründige Verhinderungstaktik und (sic!) den Missbrauch des Rechtsstaates vor. Die Parkplatzgegner verwiesen ihrerseits darauf, dass (besonders seit 1989) Rechtssicherheit ein hohes Gut sei – und zudem im nahen Umfeld des Schillerplatzes noch nicht beanspruchte verfügbare Ersatzflächen untersucht werden müssen (einschließlich der teilweise ungenutzten Kapazität des Parkhauses der SchillerGalerie).

 

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