Glossiert – während in Blasewitz wertvolle oder auch weniger schöne Villen dem Abrissbagger zum Opfer fallen oder einfach spekulativ-unbewohnt dem Verfall überlassen sind, geschehen gelegentlich unter dem Siegel des Denkmalschutzes auch merkwürdige Dinge.
In diesen Wochen umgab sich das Ortsamt Blasewitz nach 110 Jahren wieder mit einem Gartenzaun, der durch historische Fotografien belegt ist, aber inzwischen das Zeitliche gesegnet hatte. Der Architekt Karl Emil Scherz hatte 1904 das von ihm errichtete Blasewitzer Rathaus mit seinem „Markenzeichen“ einfriedigen lassen, dem sogenannten „Scherz-Zaun“, erkennbar an den geschwungen angeordneten weiß lackierten Zaunlatten. Mit diesem Accessoire – teils in der näheren Umgebung noch erhalten – versah er auch zahlreiche andere von ihm gebaute Blasewitzer Villen und erzeugte eine seinerzeit offenbar geschätzte betuliche Gartenatmosphäre, in der sich auch Gartenzwerg hätten wohlfühlen können.
Jetzt sollte auch der Vorgarten des Ortsamtes wieder eine optische (Hunde-)Barriere erhalten, nach den Vorstellungen der Ortsamtsleiterin möglichst dezent, niedrig und unauffällig, denn nach ihrer Ansicht strahlt das vormalige Rathaus, zumal mit seinem plastischen Schmuck, genügend stilvolle Würde aus. Doch das strenge Auge des Denkmalschutzes war wachsam und entschied: Der Scherz-Zaun muss wieder her! So ist es denn geschehen, und die vermeintliche Idylle ist gerettet. Gäbe es die Zeitschrift „Gartenlaube“ noch, wäre sie sicher in diesen Tagen mit einem „Scherz-Zaun“-Titelbild erschienen. Aber Gartenlaube-Puristen hätten wahrscheinlich protestiert, denn die jetzt sichtbare neuzeitliche blecherne Zaunriegel-Halterung zeigt eindeutigen Baumarkt-Charme, abgesehen von einigen (aus Kostengründen) vergessenen Scherz-Details.
So geht es eigentlich nicht. Aber was wäre denn gegangen, um den historischen Fotografien besser zu entsprechen? Zum Beispiel hätte man die historisch belegten üppigen Blumenkästen am Blasewitzer Rathaus wieder anbringen können. Das wäre vielleicht billiger gewesen, könnte aber zu pflegeverantwortlichen Differenzen mit dem Grünflächenamt führen. Darf sich ein Rathaus am öffentlich ausgeschriebenen Balkonkastenwettbewerb beteiligen? „Scherz“ beiseite – solange wir keine anderen Sorgen haben, geht es uns eigentlich ganz gut.