Es werde (Gas-)Licht für Striesen–Blasewitz !

Zum „Laternenklagelied“ im ELBHANG KURIER Dezember 2019 (Seite 14) sollen hier ein paar weiterführende Gedanken folgen.

Die Ausbauplanung zur Augsburger Straße schreitet voran. In der Stadtbezirksbeiratssitzung am 18. Dezember 2019 wurde die geplante Neubeleuchtung der Straße vorgestellt. Anders als bei der Altenberger/Oehmestraße, wird diesmal die Beleuchtung wenigstens abgestimmt. Damals führte ein Verfahrensfehler zum Rückbaubeschluss der Masten durch den Stadtrat. Durch den geschickten Passus vom Straßen- und Tiefbauamt, im Gutachterauftrag, „bei gleicher Beleuchtungsstärke“ zur geeigneten Beleuchtung, im Denkmalschutzgebiet, kamen die Mastleuchten als einzig mögliche Beleuchtung nach EU-Richtlinie heraus. Dadurch wurde der Beschluss vom nachfolgenden Stadtrat wieder zurückgenommen, und das Denkmalschutzamt genehmigte nachträglich die Mastleuchten. Die hohen Fördergelder mussten so nicht zurückgezahlt werden.

Warum wird nur die neue Beleuchtung der Augsburger Straße im Stadtbezirksbeirat vorgestellt? Die Stadt will die maximal mögliche Förderung erzielen. Dem steht Gasbeleuchtung, als technisches Denkmal, im Weg. Nur wenn die Beleuchtungsstärke gemäß EU-Förderrichtlinie eingehalten wird, ist eine hohe Förderung möglich.

Der neugeschaffene Kreisverkehr Altenberger-/Oehme-/Berggartenstraße mit sieben Meter hohen Lichtmasten ist offenbar verkehrssicher, aber ohne Charme und passt so in jedes Neubaugebiet. Künftig soll er wenigstens „begrünt“ werden. Hätte man hier die früheren Gas-Kandelaber (bei notwendiger Dichte) kreisförmig angeordnet, wäre vielleicht ein städtebaulich befriedigender Gesamteindruck entstanden. (Text: Dietrich Buschbeck, Foto: Rainer Scholz)

Der Erhalt und die Ertüchtigung der vorhandenen Gaskandelaber ist daher, in den drei untersuchten Varianten, nicht vorgesehen. Von LED-Kandelabern muss aber abgeraten werden, da diese (bei der im Förderprogramm geforderten Beleuchtungsstärke) zu dicht aufgestellt werden müssten und dazu dann auch noch eine starke Blendwirkung erzeugen. Dem Stadtbezirksbeirat und dem Stadtrat bleibt hier also nur die Zustimmung zu den sieben Meter hohen LED-Mastleuchten, da sonst die Förderung entfällt – und ohne Förderung wird nicht gebaut. So ist dann der gleiche Standard erreicht wie auf der Altenberger Straße. Eigentlich soll die Denkmalschutzgebietssatzung genau vor solchen Förderprgrammen schützen. Dass es möglich ist, die Gasbeleuchtung zu erhalten, sieht man auf der sanierten Ludwig-Hartmann-Straße. Hier fährt sogar die Straßenbahn bei Gasbeleuchtung(!), und was auf der Altenberger Straße – und jetzt auch auf der Augsburger Straße – für zwingend erforderlich verargumentiert wird, spielt bei einer Bestandssanierung keine Rolle. Es gibt schließlich kein Gesetz zur Beleuchtung von Straßen, lediglich Richtlinien. Da sich die Ludwig-Hartmann-Straße nicht zum Hauptstraßenausbau eingnet, zu schmal für einen neuen Radstreifen ist und die Straßenbahn schon vorher dort gefahren ist, waren Förderungen nicht erzielbar, und da war es das Billigste, die Gasbeleuchtung im Sinne des technischen Denkmals zu erhalten. Zwingend erfoderlich ist dann hier, totz Straßenbahn, Nichts – und die Bürger dürfen weiter Ihre geliebte, aber inzwischen stark abgedunkelte Gasbeleuchtung genießen.

Wenn der Stadtrat wieder dem „Fördermittelausbau“ unter der Argumentation der Verkehrssicherungspflicht zustimmt und damit der Gasbeleuchtung den Gar-aus macht, wird das zum Vorbild für viele Straßen in Striesen–Blaswitz werden. Dass die Dresdner dadurch Ihre wunderschönen und eigentlich geschützten Stadtteile verlieren, ist Vielen nicht bewusst. Es wird den „Argumenten“ gefolgt, aber wenn der Ausbau in dieser Form weiter voranschreitet, dann ist Striesen–Blasewitz in zehn Jahren ein „voll erschlossenes“ Stadtgebiet, wie anderswo ein Neubauviertel auf der grünen Wiese.

Dann ist Schluss mit freiem Parken und Grillfesten an der Feuerschale. Dort stehen dann Autos, um der Parkraumbewirtschaftung Rechnung zu tragen. Alles gleißend hell beleuchtet, beschildert und in jeder zweiten Straße eine Buslinie oder eine Straßen- oder Stadtbahn. Ich will nur warnen, dass man sich jetzt entscheiden muss.

Mit der Denkmalschutzgebietssatzung und der unter Schutz gestellten Gasbeleuchtung hat sich die Stadt eigentlich schon dafür entschieden, Striesen–Blasewitz als historisch bedeutendes Stadtgebiet der Nachwelt zu erhalten und sich, genauso wie die Hausbesitzer, in die Pflicht genommen. Ohne „Förderungen“ könnte die Stadt das auch tun, aber geschenktes Geld scheint da schwerer zu wiegen. Die Fördergelder zahlen die Dresdner dann in x-facher Höhe für den hohen Unterhalt von LED-Kandelabern zurück.

Unter dem Gesichtspunkt „Landeshauptstadt“ und „Elbflorenz“ sollte sich dazu auch der Landtag beschäftigen. Touristisch lässt sich Striesen–Blasewitz mit seiner historischen Gasbeleuchtung gut vermarkten noch.

Rainer Scholz, Fr. Architekt in Blasewitz

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