Bürgerinitiative informiert: Welcher Weg führt zum Ziel?

Welcher Weg führt zum Ziel?

Am 21. Februar 2023 fand ein weiteres Gespräch mit Vertretern der Landeshauptstadt Dresden, der Bürgerinitiative und den Eigentümern der Keppmühle statt. Eingeladen hatte der Leiter der Verwaltungsstelle Schönfeld-Weißig, Stephan Förster. Der Termin diente zunächst dem persönlichen Kennenlernen sowie der Abstimmung der anstehenden Aufgaben. Grundsätzlich findet das Anliegen zur Sanierung und Wiedereröffnung des Weges von allen Seiten große Zustimmung.

Die Stützwand am Gebäude (links) ist ebenfalls zu sanieren. Foto: Annegret Grütze


Wie bereits in einem Beitrag der Februarausgabe des Elbhang-Kuriers erwähnt, liegt der Wanderweg durch den Keppgrund einschließlich Treppenlauf an der Mühle in der Zuständigkeit der Stadt. Am 21. Februar wurde darauf hingewiesen, dass die Instandsetzung der Treppe nur erfolgen kann, wenn vorher die nördlich angrenzende Stützmauer mit ihren zwei Abschnitten an Gartenterrasse und Gebäude gesichert ist. Diese befindet sich in der Zuständigkeit der Eigentümer. Auf diesen Sachverhalt wurde von Seiten der Stadt hingewiesen. Leider erfolgte dieser Hinweis nicht explizit zum Zeitpunkt der Sperrung des Weges im Jahr 2010 und die Eigentümer waren sich dieser großen Verantwortung und Pflicht nicht bewusst.
In der verkehrsrechtlichen Anordnung der Straßeninspektion von 2010 wurde als Grund für die Sperrung des Weges »Zustand der Treppe« angegeben.
Gemäß Aussage der Eigentümer waren frühere Bemühungen zum Verfugen der Mauer in Eigenleistung allerdings auch nicht erwünscht. So kam es zum Erliegen weiterer Instandhaltungsmaßnahmen.

Schadhafte Stützmauer an der Treppe zur Keppmühle. Foto: Annegret Grütze


Bei dem zu sanierenden Bereich der Stützmauer unterhalb der ehemaligen Gartenterrasse handelt es sich um eine sichtbare Bauchung, die durch geeignete Maßnahmen in einen augenscheinlich standsicheren Zustand ertüchtigt werden muss. Inwiefern der angrenzende westliche und östliche Bereich der Mauer ebenfalls einer Sanierung bedarf, lässt sich zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen. Entsprechende Instandsetzungs-/Ertüchtigungsarbeiten sind auch an der Stützwand am Gebäude erforderlich. Erst im Anschluss könne durch die Stadt der Ersatzneubau der Treppe erfolgen und damit der Weg durch den Keppgrund wieder freigegeben werden.
Die Sanierung der Stützmauer unterhalb der ehemaligen Gartenterrasse würde einen finanziellen Rahmen von ca. drei- bis viertausen Euro pro Quadratmeter umfassen. Durch die Eigentümer allein können diese Kosten nicht aufgebracht werden. Vorstellbar wäre von Seiten der Stadt und der Bürgerinitiative eine Kofinanzierung aus mehreren Finanzierungsquellen (Privatmittel, Spen- den, Fördergelder, öffentliche Haushaltsmittel, Crowdfunding). Möglichkeiten zu einer Lösung für das Gesamtvorhaben wären die Priorisierung durch das städtische Straßen- und Tiefbauamt und/ oder die Verwaltungsstelle Schön- feld/Weißig. Andernfalls bliebe nur der langwierige schwierige Weg über eine Vorlage im Stadtrat. Zur Klärung wird zeitnah ein weiterer Termin stattfinden.

Annegret Grütze

Veröffentlicht unter BI »Rettet den Keppgrund«