P+R-Platz in Bühlau – keine Alternativen

Für die Erweiterung des Bühlauer Gymnasiums muss der sehr beliebte P+R-Platz in Bühlau weichen, ohne dass ein Ersatz geschaffen wird.

In der öffentlichen Ortsbeiratssitzung Loschwitz am 6. März 2013 wurden Antworten des Bürgermeisters und Baudezernenten Jörn Marx verlesen, die Ortsbeiratsmitglieder zu möglichen Standorten eines neuen P+R-Platzes in Bühlau der Stadtverwaltung gestellt hatten.

Die von den Ortsbeiratsmitgliedern vorgeschlagenen Standorte

Die von den Ortsbeiratsmitgliedern vorgeschlagenen Standorte

Warum lassen sich die in der Umgebung befindlichen unbebauten Flächen nicht als P+R-Platz nutzen?

Bereits in den Planungen zum P+R-Konzept für die Landeshauptstadt Dresden unter Berücksichtigung des Umlandes Ende der 90er Jahre wurde die Flächenverfügbarkeit und die Eignung von Flächen an leistungsfähigen ÖPNV-Strecken und Hauptverkehrsstraßen untersucht. Im Ergebnis dieser Planungen wurden das P+R-Konzept für die Landeshauptstadt Dresden am 22. März 2001 vom Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden mit den Standorten Bühlau und Weißig beschlossen. In Verbindung mit weiteren Planungen für das Umfeld des Ullersdorfer Platzes und den Diskussionen um die Erweiterung zu einem vierzügigen Gymnasium Dresden-Bühlau im Jahr 2006 wurden zahlreiche Flächen untersucht. Keine der betrachteten Flächen kam als Alternative für den vorhandenen P+R-Parkplatz in Frage. Die Problemlagen sind dabei sehr unterschiedlich. Neben naturschutzrechtlichen Belangen, dem Lärmschutz, der Flächenverfügbarkeit und fehlenden baurechtlichen Voraussetzungen waren es auch zu weite fußläufige Entfernungen zwischen den jeweiligen ÖPNV-Haltestellen und den zunächst als geeignet erscheinenden Flächen.

Stichpunktartig werde ich auf die Alternativvorschläge aus den Reihen des Ortsbeirates eingehen.

  • Flurstücke 177/1 und 178 Grundstück der Gemarkung Bühlau (neben der Jet-Tankstelle)
    keine Flächenverfügbarkeit, Biotopschutz, Mehrbelastung Ullersdorfer Platz, Umwegfahrten aus Richtung Quohrener Straße
  • Flurstück 141 oder 136 der Gemarkung Bühlau
    Landschaftsschutzgebiet Bühlauer Wiesen (Ausgliederungsverfahren erforderlich), zu große Entfernung zur Haltestelle der Straßenbahn als leistungsfähiges P+R-Verkehrsmittel, Bauleitplanverfahren erforderlich
  • Flurstücke 327/42 und 329/7 der Gemarkung Weißig
    nur sinnvoll mit Straßenbahnverlängerung, keine Bedeutung für P+R-Verkehr aus Richtung Quohrener Straße, Bauleitplanverfahren erforderlich, P+R-Anlage in Weißig bereits geplant (Gleisschleife)
  • Flurstück 84 und Teile vom Flurstück 281 der Gemarkung Bühlau
    Fläche ist für eine Offenlegung des Loschwitzer Baches und als Ausgleichsfläche Wald vorgesehen, Lärmschutzproblematik, ggf. Bauleitplanverfahren
  • Flurstücke 272/5 und 272/2 bzw. 273; Flurstück 277; Flurstück 425a der Gemarkung Bühlau)
    keine Flächenverfügbarkeit, Lärmschutz, überwiegend Bauleitplanverfahren erforderlich
  • teilweise Nutzung der Stellplätze des Aldi-Marktes und des Schwimmbades
    Stellplätze sind der baurechtliche Eigenbedarf, eine Mehrfachnutzung dieser Stellplätze kommt nicht in Frage, da die Nachfragezeiten der zugehörigen Nutzungen mit den Zeiten der P+R-Nutzung nahezu deckungsgleich sind.

Kann die Standortsuche ausgeweitet werden?

Die Standortsuche wurde ausgeweitet, hat aber keine geeigneten Flächen aufgezeigt.

Welche Verfahren sind erforderlich und mit welcher Verfahrensdauer muss gerechnet werden? Welche Kosten entstehen, um einen P+R Parkplatz einzurichten?

Sollte sich ein Standort als geeignet erweisen, wäre neben dem üblichen Planungsablauf standortunterschiedlich in der Regel ein Bauleitplanverfahren notwendig, teilweise müsste ein Ausgliederungsverfahren veranlasst werden. Einige vorgeschlagene Flächen bedingen eine Erweiterung der Straßenbahn nach Weißig. Der Flächenerwerb müsste getätigt werden. Es ist von einer Stadtratsvorlage auszugehen, im Rahmen derer auch geklärt werden muss, ob auf der Grundlage des derzeitigen Haushaltes diese Maßnahme überhaupt finanziert werden könnte. Als grober Richtwert, abgeleitet aus den bisher errichteten P+R-Anlagen, kann von Baukosten in Höhe von mindestens 4.000 Euro pro Stellplatz zuzüglich Grunderwerb ausgegangen werden.

 

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