Sehr geehrte Frau Pfarrerin Dr. Heinke-Probst,
sehr geehrter Herr Dr. Hertzsch,
vielen Dank für Ihre kritischen und tiefgreifenden Anmerkungen zur Veranstaltung »Christmas Garden« im Pillnitzer Schlosspark. In den vergangenen Wochen haben wir uns intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt, sowohl während der Anhörung im Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages als auch durch verschiedene Presseanfragen und Gespräche mit dem Veranstalter, der Deutschen Entertainment AG (DEAG). Dabei stand insbesondere das Spannungsfeld zwischen Unterhaltungsveranstaltungen im (vor-)weihnachtlichen Kontext und dem Bedürfnis nach Besinnung und gedanklicher Einkehr an Feier-, Gedenk- und Trauertagen im Fokus. Ihr Schreiben fasst die Problematik aus religiöser Sicht treffend und umfassend zusammen.
Die Herausforderung, einen zufriedenstellenden Ausgleich zu finden, der dem Veranstalter sein legitimes wirtschaftliches Bestreben ohne über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Einschränkungen ermöglicht, gleichzeitig aber den Bedürfnissen der Kirchgemeinde sowie der Anwohnerinnen und Anwohner gerecht wird, gestaltet sich äußerst komplex. Es wird schwer sein, einen Konsens zu erzielen, da beide Seiten – sei es moralisch, ethisch, wirtschaftlich oder rechtlich- aus ihrer spezifischen Perspektive heraus Recht zu haben scheinen und die andere Seite dementsprechend als ungerecht empfinden.
Die Entscheidung darüber, welches individuell begründbare Recht stärker wiegt, liegt nicht in unserer Hand als gemeinnütziger Bewirtschafter von Schloss & Park Pillnitz. Grundlage können allein die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG) sein. Wir können auch nicht die judikative oder exekutive Auslegung dieser Rechtsvorschrift vornehmen, sondern vertrauen auf die Entscheidung der für die Sicherstellung des SächsSFG zuständigen Behörde: das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden.
Die DEAG hat die diesjährige Veranstaltung einschließlich der Öffnung an den Gedenk- und Trauertagen sowie den gesetzlichen Feiertagen beim Ordnungsamt angezeigt. Nach deren Prüfung und Beurteilung wurden keine Auflagen erteilt, so dass die Durch.ftihrung des »Christmas Gardens Dresden« den gesetzlichen Vorgaben des SächsSFG entspricht. Die Behörde sieht demnach keine Beeinträchtigungen der »seelischen Erhebung« (§4 Abs.l ), »der Ruhe des Tages« (§4 Abs. 2) oder Handlungen, die »geeignet sind, religiöse Veranstaltungen zu stören« (§5 Abs. 1). Der »Christmas Garden Dresden« wird nicht zu »öffentlichen Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieser Tage zuwiderlaufen« (§6 Abs. 1 Nr. 1) gezählt.
Trotz dieser behördlichen Entscheidung sind Ihre Bedenken für uns nicht ohne Bedeutung. Gemäß unserer Satzung muss die Pflege, Bewirtschaftung und Vermittlung der uns überlassenen Kulturdenkmale im Interesse des Freistaats und der Öffentlichkeit unter sachgerechter Berücksichtigung denkmalpflegerischer und touristischer Belange sowie wirtschaftlich erfolgen. Wir stehen daher im Dialog mit dem Veranstalter, um zu prüfen, ob der »Christmas Garden Dresden« zukünftig an den Gedenk- und Trauertagen im November geschlossen bleiben kann. Auch wenn bisher keine Entscheidung des Veranstalters dazu vorliegt, ist sicher, dass der »Christmas Garden Dresden« weiterhin am 1. und 2. Weihnachtstag geöffnet haben wird. Bei gerrauerer Betrachtung muss dies aber kein Widerspruch zwischen den beiden Meinungspolen sein. Der Christmas Garden ist gerade an diesen Feiertagen wirtschaftlich so erfolgreich, weil er eine besondere Gelegenheit für familäre Begegnungen bietet-egal ob mit oder ohne religösen Hintergrund.
Wie Sie treffend anmerkten, lässt sich über Geschmack bekanntlich streiten. Unabhängig von persönlichen Vorlieben sollten wir aber auch gesellschaftliche Veränderungen zulassen. Der »angloamerikanische Weihnachtsrummel« kann die hiesige weihnachtliche Tradition bestenfalls ergänzen, schlimmstenfalls verunstalten, jedoch niemals ersetzen. Ähnlich wird das fröhlich-gruselige Kindergelächter zu »Halloween« nie die Bedeutung des Reformationstages oder von Allerheiligen schmälern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Striefler
Geschäftsführer Staatllche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen
gemeinnützige GmbH