Im Ortsamtsbereich Blasewitz wurden in den vergangenen Jahren immer wieder – auch im Elbhang-Kurier – Bauentscheidungen kritisch hinterfragt, weil es den Anschein hatte, dass bestehende Bauordnungen und Satzungen (z.B. die Denkmalschutzgebietssatzung Striesen/Blasewitz) von Bauherren, Bauträgern, Investoren oder auch rendite-interessierten Grundstücksverkäufern vorsätzlich, leichtfertig bzw. juristisch-geschickt verklausuliert umgangen oder ausgelegt wurden.